Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes

Im Falle eines erkrankten Kindes können Beschäftigte der OVGU zur Pflege des Kindes von der Arbeit freigestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Regelungen zur Freistellung bei Erkrankung des Kindes und hier.

Letzte Änderung: 06.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster