Antidiskriminierungsmaßnahmen

Die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zu Antidiskriminierung soll einen Kulturwandel im Hochschulsystem hinsichtlich der Aufdeckung potentieller Diskriminierungsformen, deren Prävention und Umgang ermöglichen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Wissenschaftler*innen
  • ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)

 

Was wird konkret gefördert?

  • Finanzierung von Honoraren für Vortragende zu Themen von Antidiskriminierung und Sensibilisierung
  • Informations- und Werbematerial für Veranstaltungen zu obigen Themen
  • Kampagnenmaterial

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

individuelle Anfrage über Jenny.Bergmann@ovgu.de

Letzte Änderung: 15.12.2022 - Ansprechpartner: Webmaster