Antidiskriminierungsmaßnahmen
Die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zu Antidiskriminierung soll einen Kulturwandel im Hochschulsystem hinsichtlich der Aufdeckung potentieller Diskriminierungsformen, deren Prävention und Umgang ermöglichen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Wissenschaftler*innen
- ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)
Was wird konkret gefördert?
- Finanzierung von Honoraren für Vortragende zu Themen von Antidiskriminierung und Sensibilisierung
- Informations- und Werbematerial für Veranstaltungen zu obigen Themen
- Kampagnenmaterial
Wie kann die Förderung beantragt werden?
individuelle Anfrage über Jenny.Bergmann@ovgu.de