Gleichstellungsfragen in der Drittmittelförderung
In den letzten zwei Jahren sind Gender- und Diversitätsfragen immer wichtiger bei der Beantragung von Drittmitteln geworden. Dies betrifft speziell die Bereiche der Gender- und Vielfaltsdimension in der Forschung als auch den Bereich der Chancengleichheit in Forschungsteams. Chancengleichheitsbedingungen an der Hochschule spielen in der Bewertung von Forschungsanträgen zusätzlich zum wissenschaftlichen Wert des Projektes eine Rolle. Mit dem Service des Gender Consultings unterstützt das Büro für Gleichstellungsfragen der OVGU Wissenschaftler*innen bei der Antragsberatung, sei es bei Einzel- oder auch Verbundprojekten, aber auch in der Umsetzung von Chancengleichheitsmaßnahmen.
Horizon Europe
Mit der neuen Förderphase der Europäischen Kommission, speziell im Programm Horizon Europe spielt Gleichstellung in drei Bereichen eine Rolle.
- die Forschungseinrichtung der beantragenden Wissenschaftler*innen muss ein, den Mindeststandards der EU entsprechendes Gleichstellungskonzept haben
- die Relevanz der Genderdimension des Forschungsvorhabens muss dargelegt werden und
- die Chancengleichheit im Forschungsteam muss gewährleistet sein.
Dabei ist das erste Kriterium eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Programm, das zweite ein wichtiges Entscheidungskriterium1 bei der Begutachtung der Exzellenz von Forschungsvorhaben und das dritte Kriterium kann zur Entscheidung bei gleichwertigen Forschungsvorhaben herangezogen werden.
DFG-Förderung
Auch bei der Beantragung von Forschungsvorhaben bei der DFG spielen die Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimension in der Forschung, die geschlechtliche Zusammensetzung der Forschungsteams aber auch die Strukturen der Chancengleichheitsmaßnahmen an der Universität eine Rolle in der Förderentscheidung. Dies gilt nicht nur für Verbundvorhaben (GRKs, SFBs und Forschungsgruppen), auch in der Beantragung von Einzelförderungen, wie der Sachbeihilfe und Bewerbungen im Emmy-Nöther-Programm ist die Relevanz der Gender- und Vielfaltsdimension im Forschungsvorhaben dazulegen. Dafür können aber auch für diese Programme Chancengleichheitsmittel beantragt werden.
Zukünftige Forschungsförderung des Bundes
Auch in der Forschungsförderung des Bund zeichnet sich ab, dass Geschlechtergerechtigkeit zukünftig eine stärkere Rolle in der Forschungsförderung spielt. Dazu sagt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir wollen Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt künftig in allen Förderprogrammen und Institutionen verankern und durchsetzen.“
Für eine optimale Beratung binden interessierte Wissenschaftler*innen den Service des Gender Consultings frühzeitig im Antragsverfahren ein. Kontaktieren Sie dazu Dr. Melanie Kintz.
1 Die OVGU erfüllt dieses Kriterium.