Druckkosten

Zur Unterstützung der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltung können Kosten für Druck von Dissertationen oder Publikationen übernommen werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Wissenschaftler*innen
  • ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)

 

Was wird konkret gefördert?

  • Zuschüsse zu Druckkosten für Dissertationen mit magna oder summa cum laude oder Publikationen mit Gender-, Diversitybezug (rückwirkend frühestens für Dissertationen/ Publikationen ab März 2020 beantragbar)
  • Korrektur von Übersetzungen
  • Korrektur von Überarbeitungen

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Angebot/ Kostenvoranschlag der Gesamtkosten/Teilrechnung etc. vom Verlag, Übersetzungsservice

 

Abrechnung:

Die Finanzierung erfolgt nicht im Voraus, sondern nach Einreichen aller Unterlagen und nach Zahlung der Gesamtkosten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Rechnungslegung der Wissenschaftlerin über beantragte Summe
  • Rechnung der Gesamtkosten des Verlags, Übersetzungsservices
  • Nachweis der Zahlung der Gesamtkosten (bspw. über einen Kontoauszug)

 

Letzte Änderung: 15.12.2022 - Ansprechpartner: Webmaster