Druckkosten
Zur Unterstützung der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Verwaltung können Kosten für Druck von Dissertationen oder Publikationen übernommen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Wissenschaftler*innen
- ein Arbeitsbereich (Lehrstuhl, Fakultät, Forschungsgruppe o.ä.)
Was wird konkret gefördert?
- Zuschüsse zu Druckkosten für Dissertationen mit magna oder summa cum laude oder Publikationen mit Gender-, Diversitybezug (rückwirkend frühestens für Dissertationen/ Publikationen ab März 2020 beantragbar)
- Korrektur von Übersetzungen
- Korrektur von Überarbeitungen
Wie kann die Förderung beantragt werden?
- ausgefülltes Antragsformular
- Angebot/ Kostenvoranschlag der Gesamtkosten/Teilrechnung etc. vom Verlag, Übersetzungsservice
Abrechnung:
Die Finanzierung erfolgt nicht im Voraus, sondern nach Einreichen aller Unterlagen und nach Zahlung der Gesamtkosten.
Erforderliche Unterlagen:
- Rechnungslegung der Wissenschaftlerin über beantragte Summe
- Rechnung der Gesamtkosten des Verlags, Übersetzungsservices
- Nachweis der Zahlung der Gesamtkosten (bspw. über einen Kontoauszug)