Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht genügend Unterhalt auszahlen kann. Ein entsprechendes Gerichtsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht notwendig. Wenn der Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig ist, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Letzte Änderung: 04.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster