Aktuelles zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Was bringt das neue Familienpflegezeitgesetz?
Im Januar 2012 ist das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Beschäftigte können ihre Arbeitszeit zugunsten der Pflege eines Angehörigen reduzieren
- Unabhängig von Unternehmensgröße
- Dauer der Pflegephase: maximal zwei Jahre
- Untergrenze des Beschäftigungsumfangs: 15 Stunden pro Woche
- Finanzielle Sicherheit durch Lohnvorausleistung (z. B. Vollzeitbeschäftigter kann Arbeitszeit auf 50 % reduzieren und 75 % Gehalt beziehen)
- Lohnvorausleistung wird ausgeglichen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet (z. B. Beschäftigter bezieht weiterhin 75 % Gehalt bis der Vorteil durch Lohnaufstockung wieder ausgeglichen ist)
- Arbeitgeber bekommen die Lohnvorausleistung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanziert
- Das Bundesamt springt auch ein, wenn der Beschäftigte die Lohnvorauszahlung aufgrund einer Privatinsolvenz nicht zurückzahlen kann
- Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, benötigen Versicherungsschutz (Beruf- und Erwerbsunfähigkeit)
- Während der Familienpflegezeit werden Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin entrichtet
Weitere Details zum Familienpflegezeitgesetz finden Sie hier.
Wo finde ich weitere Infos zum Thema Pflege und Beruf?
www.wege-zur-pflege.de
www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
www.wegweiser-demenz.de
www.familien-pflege-zeit.de
www.pflegebegleiter.de