Aktuelles zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Was bringt das neue Familienpflegezeitgesetz?

Im Januar 2012 ist das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Beschäftigte können ihre Arbeitszeit zugunsten der Pflege eines Angehörigen reduzieren
  • Unabhängig von Unternehmensgröße
  • Dauer der Pflegephase: maximal zwei Jahre
  • Untergrenze des Beschäftigungsumfangs: 15 Stunden pro Woche
  • Finanzielle Sicherheit durch Lohnvorausleistung (z. B. Vollzeitbeschäftigter kann Arbeitszeit auf 50 % reduzieren und 75 % Gehalt beziehen)
  • Lohnvorausleistung wird ausgeglichen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet (z. B. Beschäftigter bezieht weiterhin 75 % Gehalt bis der Vorteil durch Lohnaufstockung wieder ausgeglichen ist)
  • Arbeitgeber bekommen die Lohnvorausleistung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanziert
  • Das Bundesamt springt auch ein, wenn der Beschäftigte die Lohnvorauszahlung aufgrund einer Privatinsolvenz nicht zurückzahlen kann
  • Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, benötigen Versicherungsschutz (Beruf- und Erwerbsunfähigkeit)
  • Während der Familienpflegezeit werden Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin entrichtet

Weitere Details zum Familienpflegezeitgesetz finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Infos zum Thema Pflege und Beruf?

www.wege-zur-pflege.de
www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
www.wegweiser-demenz.de
www.familien-pflege-zeit.de
www.pflegebegleiter.de

Letzte Änderung: 29.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster