Fragen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Wie handhabt die OvGU den Paragraf 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen aufgrund der Betreuung von eigenen Kindern?
Es handelt sich hier um eine "Kann-Regelung" aus dem Gesetz. Das Dezernat Personalwesen prüft jeden Einzelfall und stimmt einer Verlängerung der befristeten Verträge aufgrund der Betreuung von Kindern in den meisten Fällen zu. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages kann demnach um 2 Jahre pro Kind erfolgen.