Leistungsnachweise & Prüfungsleistungen
Lehrende können prüfen,ob für Lehrveranstaltungen vorgeschriebene Leistungsnachweise auch in anderer Form erbracht werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leistungsnachweise in Umfang und in der Art der zu erwerbenden Kompetenzen adäquat sind.
Studierenden kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss genehmigt werden, die Prüfungsleistung zu einem anderen Termin wahrzunehmen. Bei schriftlichen Prüfungen sollte das in der Regel der zweite Prüfungstermin sein. Bei mündlichen Prüfungen legt der Prüfungsausschuss den Termin fest. Dies kann genehmigt werden, wenn
-das Kind erkrankt ist oder
-die Kindertageseinrichtung/Schule wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, z. B. Streik aufgrund eines Arbeitskampfes geschlossen ist.
und die Betreuung nicht anderweitig gesichert ist. Die Studierenden haben dazu einen Nachweis zu erbringen. Die abschließende Entscheidung liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses.