Praktika

Die Ableistung von im Studien-und Prüfungsplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika kann in Form von Teilzeitpraktika absolviert werden, sofern der Prüfungsausschuss und das Praxisunternehmen/der Praktikumsbetrieb diesem Antrag zustimmen. Damit wird insbesondere den Studierenden in den Ferienzeiten während der Schließzeit von Kindertageseinrichtungen oder von Schulferien, die Möglichkeit eröffnet, die Betreuung ihrer Kindern zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 01.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster