Praktika
Die Ableistung von im Studien-und Prüfungsplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika kann in Form von Teilzeitpraktika absolviert werden, sofern der Prüfungsausschuss und das Praxisunternehmen/der Praktikumsbetrieb diesem Antrag zustimmen. Damit wird insbesondere den Studierenden in den Ferienzeiten während der Schließzeit von Kindertageseinrichtungen oder von Schulferien, die Möglichkeit eröffnet, die Betreuung ihrer Kindern zu gewährleisten.