Teilzeitstudium

Der Antrag auf Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen zum Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres und für das Sommersemester bis zum 15.01. des Jahres für ein oder mehrere Studienjahre an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen.

Letzte Änderung: 01.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster