Gesetze und Richtlinien
An der OVGU existiert eine Vielzahl von Plänen und Konzepten zur Verbesserung der Chancengleichheit
In Leitbild und GrundordnungderOVGUsind Chancengleichheit (1993) und Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie (2006) verankert. Die aktive Umsetzung von Chancengerechtigkeit durch strukturelle und personelle Maßnahmen ist damit als hochschulpolitische Querschnittsaufgabe definiert und Gender Mainstreaming stellt einen grundlegenden Bestandteil in allen administrativen Prozessen, bei der Profilbildung in Forschung und Lehre und bei der Qualitätssicherung dar. Die Zielvereinbarung zwischender OVGU und dem Land Sachsen-Anhalt(2015-2019) konkretisiert diese Gleichstellungspostulate mit der Verpflichtung zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und der im Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt definierten Zielzahlen mittels Kaskadenmodell (Wissenschaft) und Quoten (Verwaltung).
Die Universität ist der Verbesserung der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtet. Frauen sind für die Vielfalt der Forschungsperspektiven unerlässlich. Die Betrachtungsweisen aller Geschlechter ergänzen sich und dienen so der stetigen Verbesserung der Forschungsergebnisse. Eine technisch orientierte Universität hat die besondere Aufgabe, den Anteil weiblicher Studierender speziell in den MINT- Fächern zu erhöhen. Die Zielstellung erfordert eine Sensibilisierung der Hochschulangehörigen und der Leitungsgremien für die Geschlechterproblematik und eine größere Aufmerksamkeit für die Leistungsrelevanz von gleichstellungsfördernden Maßnahmen.
"Die unzureichende Beteiligung von Frauen bedeutet ein Effizienz- und Exzellenzdefizit für den Hochschulbereich, denn das in Wissenschaft und Forschung liegende Innovationspotenzial kann zur Gänze nur genutzt werden, wenn herausragende Talente unabhängig vom Geschlecht in möglichst großer Zahl im Wissenschaftsbereich verbleiben und nicht auf dem Weg zu ihrer höchsten Leistungsfähigkeit in andere Beschäftigungsbereiche abwandern. Männer und Frauen müssen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses gleichberechtigt beteiligt werden." (Empfehlung der HRK "Frauen fördern" vom 14.11.2006)