Federal Laws
Im Januar 2002 ist das bis dahin geltende Frauenfördergesetz durch das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) ersetzt worden. Ziel des Gesetzes ist es, den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes nach tatsächlicher Umsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, europarechtliche Vorgaben und völkerrechtliche Bestimmungen effektiv in der Bundesverwaltung durchzusetzen.
Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum 18. August 2006 rechtswirksam wurde, tritt das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) außer Kraft. Das Beschäftigtenschutzgesetz war 1994 für alle Beschäftigten - unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus - in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verfasst worden und verpflichtete Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen und Dienstvorgesetzte, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung zu schützen.
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet für Projektzeiträume zu beschäftigen. Es fehlte bisher ein ausdrücklicher gesetzlicher Befristungsgrund, der die hierfür nötige Rechtssicherheit schafft. Diese Lücke schließt das Gesetz. Die Regelungen für die Qualifizierungsphase werden um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern kann die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind verlängert werden.